Hinweisgebersystem

Ein Ereignis melden

Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche personenbezogenen Daten (pbD) wir bei der Kontaktierung der Meldestelle erheben und wie wir sie verwenden. Die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften stellen wir durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sicher.

Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist

Buchholz Hydraulik GmbH

Wasserwerksweg 1-3

24222 Schwentinental

 

Der Datenschutzbeauftragte, Herr Oliver Volk, ist unter ovolk@vater-gruppe.de oder postalisch unter c/o Vater Solution GmbH, Boschstraße 5, 24118 Kiel.

Personenbezogene Daten

Grundsätzlich ist die Kontaktierung der Meldestelle ohne die Angabe personenbezogener Daten möglich. Hinweisgebende Personen können jedoch im Rahmen des Meldeprozesses freiwillig personenbezogene Daten bekanntgeben, insbesondere Angaben zur Identität, Vor- und Nachnamen, Wohnsitz, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Grundsätzlich erfragen und verarbeiten wir auch keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, bspw. Informationen zur ethnischen Herkunft, religiöser und/oder weltanschaulicher Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass solche besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hinweisgebenden Personen bekanntgegeben werden.

Der abgegebene Hinweis kann darüber hinaus personenbezogene Daten Dritter enthalten, auf die sich im Hinweis bezogen wird. Diese von der Meldung betroffenen Personen erhalten ggf. zur Aufklärung des Sachverhaltes die Möglichkeit, sich zu den Hinweisen zu äußern. Das bedeutet, wir werden möglicherweise die von der Meldung betroffenen Personen über den Hinweis informieren. Auch in diesem Fall wird die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person gewahrt, da der betroffenen Person – soweit rechtlich möglich – keine Angaben zur Identität gemacht werden und der Hinweis so verwendet wird, dass die Anonymität nicht gefährdet ist.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verantwortliche Stelle ist nach § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Interne Meldestellen prüfen eingegangene Meldungen und leiten diese (nach den Vertraulichkeitsgeboten und deren Ausnahmen §§8 und 9 HinSchG) an die zuständigen Stellen der Behördenleitung zur Ergreifung von Folgemaßnahmen weiter.

Das Verfahren verfolgt den Zweck, Rechtsverletzungen innerhalb der verantwortlichen Stelle frühzeitig zu erkennen oder durch Hinweise zu verhindern, abzustellen und/oder zu ahnden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz richtet sich an Beschäftigte und der Beschäftigungsgeberin überlassene Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Hinweisgebende Personen können Informationen über Verstöße an die Meldestelle melden. Dazu können sie sich an die hier beschriebene interne Meldestelle oder alternativ an eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24 HinSchG) wenden.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der internen Meldestelle erfolgt auf Grundlage des Art. 6, Abs. 1, lit c) (rechtliche Verpflichtung) iVm § 10 HinSchG. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nach Art. 9, Abs. 2 lit. b) (rechtliche Verpflichtung) iVm. § 10 HinSchG verarbeitet. Die Verarbeitung der in den Meldungen genannten pbD erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 8, 9, 10, 11 HinSchG.

Vor einer Weitergabe pbD, welche über den § 9 Abs. 2 HinSchG hinausgeht, wird von hinweisgebenden Personen eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

Ausschließlich, und nur sofern es zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erforderlich ist, die der verantwortlichen Stelle übertragen wurden, erfolgt die Verarbeitung zum Ergreifen von Folgemaßnahmen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO.

Zudem werden personenbezogenen Daten anonymisiert, bevor zu statistischen Zwecken Daten verarbeitet werden.

Wir beabsichtigen nicht, personenbezogenen Daten zu anderen als den oben aufgeführten Zwecken zu verwenden. Andernfalls werden wir vorgängig eine entsprechende Einwilligung einholen.

Weitergabe der personenbezogenen Daten

Eine Einsichtnahme der gespeicherten Daten ist ausschließlich durch speziell hierfür autorisierte Personen innerhalb des Unternehmens möglich. Alle zur Einsichtnahme autorisierten Personen sind ausdrücklich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Zur Erfüllung des hierfür genannten Zwecks kann es zudem erforderlich sein, dass wir personenbezogenen Daten an externe Stellen wie Anwaltskanzleien, Straf- oder Wettbewerbsbehörden, inner- oder außerhalb der Europäischen Union übermitteln.

Sofern wir personenbezogenen Daten weitergeben, wird mittels interner Datenschutzregelungen und/oder entsprechender vertraglicher Vereinbarungen ein einheitliches Datenschutzniveau sichergestellt. In sämtlichen Fällen verbleibt die Verantwortung zur Datenverarbeitung bei der verantwortlichen Stelle.

Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten speichern wir nur so lange, wie es für die Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist oder wir ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der personenbezogenen Daten haben.

Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie etwa Aufbewahrungspflichten, vorgesehen wurde. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht eine Dokumentation der Meldungen unter Berücksichtigung des Vertraulichkeitsgebotes von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens vor. Anschließend werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht, gesperrt oder anonymisiert.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) für die Zukunft zu widerrufen,
  • der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Behördensitzes wenden. Die Kontaktdaten können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html

Wählen Sie aus, wie Sie die Meldung vornehmen möchten

Vertraulich melden

Sie können eine vertrauliche Meldung mit Angaben Ihrer Kontaktdaten vornehmen. Bei dieser wird Ihre Identität nur denjenigen gegenüber bekannt, die Ihre Meldung vertraulich bearbeiten. Ihre Identität wird gegenüber weiteren Beteiligten der Fallbearbeitung anonym behandelt.

Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Ihre Zustimmung zur Offenheit über Ihre Identität wird nur dann abgefragt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist.

Wenn Sie das Hinweisgebersystem vertraulich nutzen, werden Ihr Fall und Sie registriert, so dass Sie ab dem ersten Kontakt einen etwaigen Schutzanspruch nach dem Hinweisgebergesetz dokumentieren können.

Es empfiehlt sich immer, die Möglichkeit der vertraulichen Meldung zu nutzen, da diese die bestmögliche Fallbearbeitung bietet und Ihnen den bestmöglichen Schutz gewährleistet.

Anonym melden

Sie können eine anonyme Meldung auswählen, wenn Sie Ihre Identität nicht gegenüber Beteiligten des Prozesses preisgeben möchten.

Im Fall einer anonymen Meldung kann es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig für Sie werden, sich auf den Schutz durch die Whistleblower-Gesetzgebung zu berufen.

Wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei diesem Prozess keine elektronischen Spuren hinterlassen. Verwenden Sie dieses System nicht über einen von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellten PC oder über ein solches Mobiltelefon. Wenn Sie diese Hinweise berücksichtigen, erlangen Sie den bestmöglichen Schutz als anonymer Whistleblower. Sollten Sie versehentlich Daten übermitteln, die Sie identifizierbar machen, werden wir diese vertraulich behandeln.

Wir empfehlen Ihnen die vertrauliche Meldeoption zu verwenden, da diese Ihnen den bestmöglichen Schutz bietet.
Datenschutzhinweis
Bitte nehmen Sie vor der Benutzung des FKontaktformulars unsere allgemeinen Datenschutzhinweise und die Datenschutzinformationen zum Hinweisgebermeldestelle zur Kenntnis.